CO₂-Kosten aufteilen: Was Hausverwaltungen wissen müssen
Wer trägt welchen Anteil der CO₂-Kosten? Für Hausverwaltungen gehört diese Frage zur jährlichen Heizkostenabrechnung. Entscheidend sind der CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Art der Wärmeversorgung und mögliche gesetzliche Ausnahmen. Wir zeigen, worauf es bei der Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern ankommt.
CO₂-Preis 2025 und 2026: Diese Werte gelten
Für das Jahr 2025 betrug der nationale CO₂-Preis 55 Euro pro Tonne. Im Jahr 2026 werden Emissionszertifikate innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne versteigert. Für Ihre Abrechnung sind die CO₂-Kosten maßgeblich, die dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zuzuordnen sind.
Die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern regelt seit 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO₂KostAufG. Bei Wohngebäuden kommt grundsätzlich ein Modell mit zehn Stufen zum Einsatz.
Wie werden die CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt?
Welche Ausnahmen gibt es bei der CO₂-Kostenaufteilung?
Öffentlich-rechtliche Vorgaben können den Vermieteranteil reduzieren. Dazu zählen beispielsweise konkrete Einschränkungen durch Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen oder einen Anschluss- und Benutzungszwang.
Verhindern solche Vorgaben eine wesentliche energetische Verbesserung des Gebäudes oder der Wärmeversorgung, halbiert sich grundsätzlich der Vermieteranteil. Sind beide Bereiche entsprechend eingeschränkt, kann der Vermieteranteil vollständig entfallen.
Die Voraussetzungen müssen gegenüber dem Mieter nachgewiesen werden. Denkmalschutz allein bedeutet deshalb keine automatische Befreiung. Auch eine lediglich unwirtschaftlich erscheinende Sanierung reicht für diese Ausnahme nicht aus.
Häufige Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung
Bei gleichem fossilem Brennstoffverbrauch steigen die CO₂-Kosten. Welchen Anteil Mieter und Vermieter übernehmen, richtet sich bei Wohngebäuden grundsätzlich nach dem gesetzlichen Stufenmodell.
Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das den Mietern je nach Gebäudeenergieeffizienz zwischen 5 % und 100 % der CO2-Kosten zuweist. Vermieter tragen den Rest.
Der Vermieter bekommt die Brennstoffrechnung, ermittelt den jeweiligen Kostenanteil und berücksichtigt diesen in der Heizkostenabrechnung.
Mieter erhalten die Brennstoffrechnung, berechnen den Vermieteranteil und stellen dem Vermieter eine Rechnung. Dieser erstattet den Betrag innerhalb von zwölf Monaten.
Wenn staatliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Milieuschutz energetische Sanierungen verhindern, können Vermieter teilweise oder ganz von der Kostenbeteiligung befreit sein.
Ab 2027 soll ein europaweiter CO2-Emissionshandel eingeführt werden, bei dem der CO2-Preis marktbestimmt wird und voraussichtlich deutlich steigen kann – Experten rechnen mit Preisen bis zu 200 Euro pro Tonne. Mehr Infos finden Sie in unserem Download PDF weiter oben auf der Seite.
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen kostenlosen Rechner zur Verfügung. Er führt durch die Berechnung und unterstützt insbesondere Mietparteien mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag.
Aktualisiert 26.10.2026