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Häufige Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung

Bei gleichem fossilem Brennstoffverbrauch steigen die CO₂-Kosten. Welchen Anteil Mieter und Vermieter übernehmen, richtet sich bei Wohngebäuden grundsätzlich nach dem gesetzlichen Stufenmodell.

Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das den Mietern je nach Gebäudeenergieeffizienz zwischen 5 % und 100 % der CO2-Kosten zuweist. Vermieter tragen den Rest.

Der Vermieter bekommt die Brennstoffrechnung, ermittelt den jeweiligen Kostenanteil und berücksichtigt diesen in der Heizkostenabrechnung.

Mieter erhalten die Brennstoffrechnung, berechnen den Vermieteranteil und stellen dem Vermieter eine Rechnung. Dieser erstattet den Betrag innerhalb von zwölf Monaten.

Wenn staatliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Milieuschutz energetische Sanierungen verhindern, können Vermieter teilweise oder ganz von der Kostenbeteiligung befreit sein.

Ab 2027 soll ein europaweiter CO2-Emissionshandel eingeführt werden, bei dem der CO2-Preis marktbestimmt wird und voraussichtlich deutlich steigen kann – Experten rechnen mit Preisen bis zu 200 Euro pro Tonne. Mehr Infos finden Sie in unserem Download PDF weiter oben auf der Seite.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen kostenlosen Rechner zur Verfügung. Er führt durch die Berechnung und unterstützt insbesondere Mietparteien mit eigenem Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag.

Zum offiziellen CO₂-Kostenaufteilungsrechner

Aktualisiert 26.10.2026