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Pflichtangaben zu Stromkennzeichen und Schlichtungsstelle Energie

Als Energieversorger sind wir verpflichtet, transparente Informationen zu Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms bereitzustellen. Dazu gehört insbesondere das Stromkennzeichen, das gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die eingesetzten Energieträger informiert.

 

Stromkennzeichen der Energiehaus Deutschland B2B GmbH

Entsprechend § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zeigt das Stromkennzeichen der Energiehaus Deutschland B2B GmbH, aus welchen Energieträgern sich der von uns gelieferte Strom zusammensetzt. Damit schaffen wir Transparenz für unsere Kunden aus der Immobilienwirtschaft und Energiewirtschaft.

Sie finden das aktuelle Stromkennzeichen entweder auf Ihrer Stromrechnung oder direkt hier auf unserer Website:

Download Stromkennzeichen

 

Schlichtungsstelle Energie e.V

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel: 030 2757240-0
Fax: 030 2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: schlichtungsstelle-energie.de

 

Weitere Informationen

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen zu Ihren Vertragsinhalten benötigen, dann wenden Sie sich gerne an das EHDE-Serviceteam – via Telefon 0921 151343-0 oder per Mail unter info@ehde.de.