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EHDE Impuls
EHDE Service
Kümmern ist unser Kern – und deshalb bieten wir Ihnen pausenlos den Service, den Sie als Entscheider brauchen.
Nutzen Sie unser umfassendes Angebot und gestalten Sie Ihren Alltag so einfach und erfolgreich wie möglich.ENERGIESPAREN ENERGIEPREISBREMSE
ZÄHLERSTANDSERFASSUNG ONLINE WECHSELSERVICE ENERGIE-AUDIT NEWSLETTER DOWNLOADS HÄUFIG GESTELLTE FRAGENGas- und Strompreisbremse – haben Sie noch den Überblick?
Wir haben alle wichtigen Informationen über die staatlichen Entlastungen für Sie zusammengefasst. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch!
Zählerstandserfassung Online
Hier können Sie Ihren Zählerstand bequem und sicher übermitteln
Energiesparen macht gerade jetzt Sinn!
Der Krieg in der Ukraine und die dadurch explosionsartig gestiegenen Energiekosten verdeutlichen vor allem eines: Wenn es gelingt, weniger Energie zu verbrauchen, kann damit nicht nur die Haushaltskasse entlastet werden. Es lässt sich auch die Abhängigkeit von Energieimporten senken und zugleich etwas gegen den Klimawandel tun, weil wir durch eine bewusste Energieverwendung den CO2-Ausstoß senken. Deshalb macht Energiesparen gerade jetzt so viel Sinn!
Energiehaus Basis-Check & Wechselservice
Wir überprüfen vor Vertragsabschluss Ihre aktuellen Vertragsmodalitäten völlig kostenlos – ohne Aufwandsentschädigung oder Service Fee – und dies über alle Branchen hinweg.
Dabei analysieren wir die Gesamtmarktsituation sowie die Situation vor Ort, bestimmen den tatsächlichen Bedarf und kalkulieren tagesaktuell ganz individuell zu dauerhaft günstigen Konditionen.
Ebenfalls kostenlos für Sie: Nach Vertragsabschluss müssen Sie sich nicht um Ihren alten Versorger kümmern. Wir kündigen für Sie die alten Verträge, den Verwaltungsaufwand nehmen wir Ihnen gerne ab.
Mit passgenauer Energieberatung dauerhaft Kosten sparen!
Sie möchten zusätzlich Energiesteuererstattungen ausschöpfen?
Gerne vernetzen wir Sie hierfür mit BAfA-registrierten Auditoren, die eine energetische Bewertung Ihres Unternehmens nach DIN 16247-1 vornehmen und Ihnen Einsparpotentiale aufzeigen.EHDE-Newsletter:
Pure Energie für Ihre HausverwaltungGratis aber niemals umsonst: Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit allen relevanten Fakten rund um Ihre Energieversorgung. Bleiben Sie mit Energiehaus Deutschland auf dem neuesten Stand und meistern Sie gut informiert und gelassen Ihren Alltag.
Mit nur einem Klick alle Informationen
In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen relevante Dokumente wie etwa Produktunterlagen oder gesetzliche Verordnungen zur Verfügung. Sollten Sie eine wichtige Information vermissen – kein Problem. Fordern Sie einfach Ihre Wunschunterlagen an und wir stellen sie so schnell wie möglich zum Download bereit.
Häufig gestellte Fragen
Täglich erreichen uns Kundenanfragen. Das ist gut so. Denn nur wer fragt, bekommt eine Antwort. Wir haben hier die wichtigsten Fragen gesammelt und diese einfach und direkt beantwortet.
Nein, für Sie entstehen keinerlei Nachteile oder gar Versorgungsausfälle. Auch irgendwelche technischen oder sonstigen Änderungen in Ihrer Anlage sind nicht nötig.
Um den tatsächlichen Verbrauch kalkulieren zu können, ist es notwendig, die verbrauchte Gasmenge (gemessenes Volumen in m³) in deren Brennwert (gemessen in kWh) umzurechnen. Um diesen zu bestimmen, wird der Energieverbrauch einfach anhand eines Umrechnungsfaktors über die verbrauchte Gasmenge ermittelt.
H-Gas enthält einen höheren Methananteil als L-Gas (87 bis 99 Volumenprozent) und hat dadurch einen niedrigeren Anteil an Stickstoff und Kohlendioxid. L-Gas dagegen weist einen Methangehalt von nur 80 bis 87 Volumenprozent auf und damit auch höhere Stickstoff- und Kohlendioxid-Anteile.
Seit der Liberalisierung des Energiemarktes müssen Gaslieferanten kein eigenes Versorgungsnetz mehr besitzen. Sie liefern die entsprechenden Energieträger an den Kunden und zahlen den Netzbetreibern für die Netznutzung adäquate Gebühren. Dafür ist der Netzbetreiber aber auch für die ordnungsgemäße Lieferung und den tadellosen Zustand des Netzes verantwortlich. Als Großverbraucher mit mehr als 1,5 Mio kWh/Jahr bzw. 500 kW/h müssen Sie einem neuen Lieferanten Ihre Lastgangdaten übermitteln, damit dieser ein konkretes Angebot erstellen kann. Wie machen Sie das? Ihr bisheriger Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Daten einmal kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können aber auch den neuen Anbieter bevollmächtigen, diese Daten beim Netzbetreiber einzuholen.