Wärmepumpentarif für die Immobilienwirtschaft: effizient versorgen, nachhaltig profitieren
Energiehaus Deutschland ist seit vielen Jahren der bewährte Energieversorger der Immobilienwirtschaft. Für Hausverwaltungen und WEGs mit Wärmepumpen-Liegenschaften bedeutet das: ein passender Tarif, ein persönlicher Ansprechpartner und 100 % Ökostrom aus der WEMAG-Gruppe, ohne Umweg über Callcenter oder Vergleichsportale.
Was Sie mit Energiehaus Deutschland bekommen
Persönliche Beratung durch Ihren regionalen Key Account Manager, kein Callcenter
100 % Ökostrom aus der WEMAG-Gruppe, ohne Aufpreis für die grüne Qualität
Bündelung über mehrere Liegenschaften mit einheitlichen Konditionen und festem Ansprechpartner
Warum Wärmepumpenstrom günstiger sein kann: vier Preisvorteile im Überblick
Ein Wärmepumpentarif ist ein spezieller Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpe. Der Preisvorteil entsteht nicht durch eine pauschale Steuervergünstigung, sondern durch mehrere Komponenten. Welche davon greifen und wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom Netzgebiet, dem Messkonzept, dem gewählten Tarif und der Steuerbarkeit der Anlage ab.
Wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat erfasst, kann dafür ein eigener Wärmepumpentarif abgeschlossen werden. Energieversorger können die Beschaffung und Kalkulation gezielt auf dieses Verbrauchsprofil ausrichten und günstigere Konditionen anbieten als beim regulären Allgemeinstrom.
Ob sich ein separater Wärmepumpenzähler lohnt, sollte für jede Liegenschaft individuell geprüft werden. Denn dem möglichen Preisvorteil stehen zusätzliche Kosten für Zähler und Messstellenbetrieb gegenüber.
Für steuerbare Wärmepumpen gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Regelungen nach § 14a EnWG. Bei Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt darf der Netzbetreiber den Strombezug bei einer drohenden Netzüberlastung vorübergehend reduzieren. Eine Mindestleistung bleibt dabei erhalten, sodass die Wärmepumpe weiterhin betrieben werden kann.
Im Gegenzug profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Dafür stehen verschiedene Modelle zur Verfügung:
- Modul 1 bietet eine jährliche pauschale Reduzierung und ist auch ohne separaten Wärmepumpenzähler möglich.
- Modul 2 reduziert den Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 Prozent. Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die Wärmepumpe.
- Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
Welche Variante für ein Mehrfamilienhaus oder eine WEG wirtschaftlich am besten geeignet ist, hängt vor allem vom Jahresverbrauch und vom zuständigen Netzbetreiber ab.
Auch die Konzessionsabgabe kann bei einem separaten Wärmepumpentarif niedriger ausfallen als beim regulären Allgemeinstrom. Ihre genaue Höhe richtet sich nach der tariflichen Einordnung, dem Konzessionsgebiet und dem jeweiligen Liefervertrag.
Je nach Vertragsmodell kann sie beispielsweise höchstens 0,61 Cent pro Kilowattstunde für Schwachlaststrom oder 0,11 Cent pro Kilowattstunde bei einer rechtlich als Sondervertragslieferung eingestuften Belieferung betragen. Eine bundesweit einheitliche Konzessionsabgabe von 0,11 Cent gibt es daher nicht.
Für separat gelieferten Wärmepumpenstrom kann außerdem das Umlageprivileg nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz greifen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, entfallen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.
Dafür muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sein. Außerdem muss der Stromlieferant das Privileg gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen und die erforderlichen Nachweise erbringen.
Wie viel lässt sich mit einem Wärmepumpentarif sparen?
Entscheidend sind der Wärmepumpenstrompreis, die Netzentgelte im jeweiligen Netzgebiet, das Messkonzept, der Verbrauch der Anlage und die zusätzlichen Kosten für den separaten Zähler.
Gerade bei größeren Wärmepumpen und einem entsprechend hohen Jahresverbrauch kann ein passender Wärmepumpentarif die Energiekosten einer Liegenschaft jedoch spürbar reduzieren. Energiehaus Deutschland prüft für Hausverwaltungen, WEGs und Wohnungsunternehmen, welche Tarif- und Messlösung zur jeweiligen Immobilie passt.
Quelle: Bundesnetzagentur
In 3 Schritten zum passenden Stromtarif für Ihre Wärmepumpe
Wärmepumpentarif für WEGs und Hausverwaltungen: hier liegt der Unterschied
Hier wird es spezifisch. Die meisten Ratgeber zum Thema Wärmepumpenstrom richten sich an Eigenheimbesitzer. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, gemischte Bestände und professionelle Hausverwaltungen gelten andere Regeln. Wir kümmern uns genau um diese Zielgruppe, damit Sie sich auf Ihre Eigentümer und Mieter konzentrieren können.
Ja, und das ist einer der häufigsten Anwendungsfälle in unserem Bestand. Hausverwaltungen mit mehreren WEGs profitieren von einheitlichen Vertragskonditionen, einem persönlichen Key Account Manager und vereinfachter Administration. Wer mehrere Wärmepumpen-Liegenschaften betreut, spart nicht nur am Tarif, sondern auch im Tagesgeschäft.
Ein häufiger Praxisfall in WEGs: die Gemeinschaft zahlt seit Jahren zu viel, ohne es zu wissen. Der Wechsel auf einen Wärmepumpentarif ist möglich, sobald ein separater Zähler installiert ist. In vielen Fällen amortisiert sich die Nachrüstung innerhalb weniger Heizperioden. Wir prüfen das konkret für Ihre Anlage und liefern die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die nächste Eigentümerversammlung.
Ja. Der Wechsel erfolgt ohne Versorgungsunterbrechung; die Belieferung läuft technisch nahtlos weiter. Wir kümmern uns um die An- oder Ummeldung beim Netzbetreiber, die Kündigung des Altvertrags zum nächstmöglichen Termin und die korrekte Stichtagsabrechnung, ohne dass Sie als Verwalter dafür Zeit aufwenden müssen.
In der Regel die Eigentümergemeinschaft, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Finanziert wird das je nach WEG-Beschluss aus der Instandhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage. Die Refinanzierung über die Tarifersparnis dauert bei mittleren Verbräuchen meist zwei bis drei Heizperioden.
Mieter beziehen ihren Haushaltsstrom weiterhin individuell. Der Wärmepumpenstrom für die zentrale Heiztechnik fließt in die Heizkostenabrechnung der WEG ein. Niedrigere Bezugskosten kommen damit über die Betriebskostenabrechnung den Mietern zugute und stärken die Vermietungsfähigkeit Ihrer Liegenschaft.
Aktualisiert am 07.09.2026