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EHDE Impuls
CO₂-Kosten im Blick – das sollten Sie als Immobilienverwalter 2026 beachten
Energie bleibt ein sensibles Thema – besonders in der Immobilienverwaltung. Neben Strom- und Wärmekosten rückt seit einigen Jahren ein weiterer Faktor stärker in den Fokus: die CO₂-Kosten. Sie tauchen in jeder Heizkostenabrechnung als eigener Posten auf und führen regelmäßig zu Rückfragen von Eigentümern und Mietern.
Die gute Nachricht: Für 2026 bleibt die CO₂-Bepreisung planbar. Dennoch lohnt es sich, die nächsten Schritte im Blick zu behalten.
CO₂-Preis: Aktueller Stand und Ausblick
Für jede Tonne CO₂, die bei der Verbrennung von Gas oder Heizöl entsteht, müssen Energieversorger CO₂-Zertifikate erwerben. Diese Kosten fließen direkt in die Brennstoffpreise ein und erscheinen in der Abrechnung als eigener Betrag.
Derzeit verteuert der nationale CO₂-Preis Erdgas um rund einen Cent pro Kilowattstunde (kWh). 2026 liegt der Preis in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂.
Ursprünglich sollte dieses System 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Nach jüngsten EU-Beratungen könnte sich der Start jedoch auf 2028 verschieben. Die Entscheidung ist noch nicht final, zeigt aber, dass auf europäischer Ebene Bewegung im Thema ist.
Für Deutschland bedeutet das: Der CO₂-Preis bleibt zunächst national geregelt, soll aber schrittweise marktbasiert werden. Ab 2028 ist ein Auktionssystem vorgesehen, das künftig auch Treibstoffe im Verkehr einbeziehen wird.
Experten erwarten mittelfristig Preise zwischen 120 und 300 Euro pro Tonne CO₂ – kein fixer Wert, aber ein realistischer Orientierungsrahmen.
Wie Sie CO₂-Kosten verständlich erklären
Eine Argumentation, die in der Eigentümer- und Mieterkommunikation oft hilft:
„Die CO₂-Kosten sind keine Zusatzgebühr des Versorgers, sondern gesetzlich festgelegt. Wir können den Preis nicht beeinflussen – aber wir können den Verbrauch beeinflussen.“
Das verschiebt das Gespräch von Preis hin zu Gestaltungsspielräumen – und entlastet Sie in der Diskussion.
Wer welchen Anteil trägt
Durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz werden die CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern verteilt – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes:
Für Sie als Immobilienverwalter bedeutet das:
Verbrauchsdaten sollten vollständig und nachvollziehbar vorliegen
Energieausweise sollten auffindbar und aktuell sein
Heiztechnik und Regelung sollten bekannt und dokumentiert sein
Damit lässt sich der eigene Anteil argumentativ ruhig erklären.
Kleine Maßnahmen – spürbare Wirkung im Alltag
Sie müssen keine großen Sanierungsprojekte anstoßen, um CO₂-Kosten zu beeinflussen. Viele Stellschrauben liegen in der Betriebsführung der Heizungsanlage.
Schnell wirkende Ansätze:
- Heizkurve anpassen (Vorlauftemperatur prüfen)
- Nachtabsenkung sinnvoll nutzen
- Rohrleitungen im Kellerbereich dämmen
- Heizkörper sauber entlüften und hydraulisch abgleichen
- Kurze Hinweise zur Thermostat-Bedienung an Mieter kommunizieren
Diese Maßnahmen sind einfach umzusetzen, oft ohne Investitionen möglich und senken den Verbrauch sofort messbar.
Sie reduzieren damit automatisch auch CO2-Kosten - ohne Diskussion über Preisentwicklungen.
Worauf Sie 2026 und 2027 achten sollten
Ab Mitte 2026 werden europäische Gebäudeanforderungen (EPBD) präzisiert.
Das bedeutet keine sofortigen Verpflichtungen, aber:- Verbrauchstransparenz gewinnt an Bedeutung
- Energetische Kennwerte werden häufiger nachgefragt
- Effizienzargumente lassen sich leichter belegen
Sie als Immobilienverwalter profitieren also davon, wenn Sie Daten und einfache Optimierungen schon jetzt strukturiert vorbereiten.
Fazit
Für 2026 bleibt die CO₂-Bepreisung überschaubar und gut erklärbar.
Die entscheidende Stellschraube liegt nicht im Preis selbst, sondern im Verbrauch.Sie als Immobilienverwalter schaffen Sicherheit, wenn Sie:
CO₂-Kosten ruhig und sachlich einordnen
Verbrauchsdaten strukturiert verfügbar haben
und kleine Effizienzmaßnahmen Schritt für Schritt anstoßen
Das reduziert Rückfragen, stabilisiert Kosten und schafft Vertrauen – bei Eigentümern wie Mietern.