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EHDE Impuls
CO2-Preis 2025 – Was Sie als Hausverwalter jetzt wissen und umsetzten sollten.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der CO₂-Preis 55 Euro pro Tonne – das wirkt sich direkt auf die Brennstoffkosten und damit auf Ihre Betriebskostenabrechnungen aus. Als Hausverwalter sind Sie gefordert, diese steigenden Kosten korrekt, rechtssicher und transparent zwischen Mietern und Eigentümern zu verteilen. Die Abrechnung wird dadurch komplexer – und gleichzeitig sensibler.
Diese Übersicht liefert Ihnen genau das, was Sie jetzt brauchen: einen klaren, praxisnahen Leitfaden, der Sie durch Ihre rechtlichen Pflichten führt, typische Stolperfallen aufzeigt und Sie mit konkreten Umsetzungstipps unterstützt.
Was bereits gilt – und was das für Ihre tägliche Arbeit bedeutet
Seit Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) verbindlich, wie die Emissionskosten zwischen Mietern und Vermietern zu verteilen sind. Grundlage dafür ist ein Stufenmodell mit zehn Kategorien – je nachdem, wie gut oder schlecht der energetische Zustand eines Gebäudes ist. In sehr ineffizienten Gebäuden (z. B. Klasse H) tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten. In energetisch guten Gebäuden (z. B. Klasse A oder B) kann der Mieteranteil bei 100 Prozent liegen. Fehlt ein gültiger Energieausweis, muss im Zweifel immer der maximale Vermieteranteil angesetzt werden – ganz gleich, wie gut das Gebäude tatsächlich ist.
So funktioniert die Kostenaufteilung:
Ausnahmen kennen und nutzen – so entlasten Sie Ihre Eigentümer rechtzeitig
Nicht in jedem Gebäude sind energetische Verbesserungen überhaupt erlaubt oder wirtschaftlich zumutbar. In Fällen wie Denkmalschutz, Milieuschutzsatzungen oder vergleichbaren behördlichen Einschränkungen können Vermieter ganz oder teilweise von der CO₂-Kostenpflicht befreit werden. Wichtig ist, dass diese Ausnahmen rechtzeitig erkannt und durch geeignete Nachweise (z. B. Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde) belegt werden. Sie können Ihre Eigentümer hier aktiv begleiten – informieren Sie frühzeitig und helfen Sie bei der Antragstellung, damit keine Chancen ungenutzt bleiben.
So geht es mit dem CO₂-Preis ab 2027 weiter:
Die wichtigsten FAQs mit einem Klick:
Der CO2-Preis liegt 2025 bei 55 Euro pro Tonne, was Heizöl und Erdgas teurer macht.
Seit 2023 gilt ein Stufenmodell, das den Mietern je nach Gebäudeenergieeffizienz zwischen 5 % und 100 % der CO2-Kosten zuweist. Vermieter tragen den Rest.
Der Vermieter bekommt die Brennstoffrechnung, ermittelt den jeweiligen Kostenanteil und berücksichtigt diesen in der Heizkostenabrechnung.
Mieter erhalten die Brennstoffrechnung, berechnen den Vermieteranteil und stellen dem Vermieter eine Rechnung. Dieser erstattet den Betrag innerhalb von zwölf Monaten.
Wenn staatliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Milieuschutz energetische Sanierungen verhindern, können Vermieter teilweise oder ganz von der Kostenbeteiligung befreit sein.
Ab 2027 soll ein europaweiter CO2-Emissionshandel eingeführt werden, bei dem der CO2-Preis marktbestimmt wird und voraussichtlich deutlich steigen kann – Experten rechnen mit Preisen bis zu 200 Euro pro Tonne. Mehr Infos finden Sie in unserem Download PDF weiter oben auf der Seite.