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Damit Sie entspannt in das Jahr 2026 starten, helfen diese Schritte

Abrechnungssystem prüfen

Die Entlastung ist überschaubar, aber sie muss ab 2026 zuverlässig in den Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erscheinen.

Eigentümer und Mieter informieren

Kleine Beträge führen oft zu großen Fragen. Ein kurzer Hinweis wie „Die Gasspeicherumlage entfällt, Ihre Heizkosten sinken geringfügig“ schafft Transparenz und verhindert Diskussionen.

Verträge im Blick behalten

Falls Sie Immobilien mit Festpreisverträgen betreuen, lassen Sie sich von Ihrem Energieversorger aufklären, wie die Preissenkung umgesetzt wird. Im besten Fall kommt Ihr Energieversorger proaktiv auf Sie zu. So lassen sich offene Fragen rechtzeitig ausräumen und strategische Maßnahmen frühzeitig einleiten.

Rechtssicherheit bis Oktober 2025 erwartet

Spätestens im Oktober muss die Bundesregierung klare Vorgaben machen. Ab dann wissen Versorger – und damit auch Sie –, wie die Preissenkung konkret umgesetzt werden muss. Am besten, Sie halten sich diesen Termin im Kalender fest.

Rechtliche Pflicht im Überblick

Gesetzliche Pflicht zur Weitergabe

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Energieversorger die entfallene Umlage an ihre Kunden weitergeben. Als Hausverwalter sind Sie verpflichtet, dies in Ihren Abrechnungen korrekt abzubilden.

Verpflichtung durch Heizkostenverordnung

Preisänderungen müssen unabhängig von ihrer Höhe weitergegeben werden. Auch kleine Beträge dürfen nicht ignoriert werden.

Risiko bei Fehlern

Werden Entlastungen nicht oder falsch berücksichtigt, können Eigentümer oder Mieter die Abrechnung anfechten. Das bedeutet im Zweifel: Neuabrechnung, zusätzlicher Aufwand, mögliche Konflikte.

Fazit: Kleine Entlastung, große Verantwortung

Der Wegfall der Gasspeicherumlage senkt die Heizkosten nur, doch die Anpassung ist Pflicht. Wer als Hausverwalter frühzeitig vorbereitet ist, transparent informiert und sauber abrechnet, erspart sich rechtliche Risiken und Diskussionen. So zeigen Sie: Sie haben die Interessen Ihrer Eigentümer und Mieter fest im Blick.