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EHDE Impuls
Gaspreis sinkt ab 2026 – was Sie als Hausverwalter jetzt beachten sollten
Zum 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Sie liegt derzeit bei rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Was nach einer kleinen Korrektur klingt, ist für die Energiewirtschaft ein enormer Kraftakt: Eine Vielzahl an Verträgen muss überprüft, Abrechnungssysteme umgestellt und Nachweise geführt werden.
Für Hausverwalter zeigt sich die Änderung in den Betriebskostenabrechnungen: 100.000 kWh Jahresverbrauch entsprechen rund 300 Euro Entlastung pro Jahr. Kein Betrag, der das Hausgeldkonto sprengt – aber eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung, die zuverlässig abgebildet werden muss. Wir zeigen, wie Sie das rechtssicher und unkompliziert umsetzen.
Warum die Regelung so umstritten ist
Die Energiebranche kritisiert den Plan ungewöhnlich scharf – und das aus mehreren Gründen:
Für Sie ist entscheidend:
Auch wenn die Kritik berechtigt ist – das Gesetz wird kommen. Und Sie sind in der Pflicht, die Änderungen korrekt umzusetzen.Damit Sie entspannt in das Jahr 2026 starten, helfen diese Schritte
Abrechnungssystem prüfen
Die Entlastung ist überschaubar, aber sie muss ab 2026 zuverlässig in den Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erscheinen.
Eigentümer und Mieter informieren
Kleine Beträge führen oft zu großen Fragen. Ein kurzer Hinweis wie „Die Gasspeicherumlage entfällt, Ihre Heizkosten sinken geringfügig“ schafft Transparenz und verhindert Diskussionen.
Verträge im Blick behalten
Falls Sie Immobilien mit Festpreisverträgen betreuen, lassen Sie sich von Ihrem Energieversorger aufklären, wie die Preissenkung umgesetzt wird. Im besten Fall kommt Ihr Energieversorger proaktiv auf Sie zu. So lassen sich offene Fragen rechtzeitig ausräumen und strategische Maßnahmen frühzeitig einleiten.
Rechtssicherheit bis Oktober 2025 erwartet
Spätestens im Oktober muss die Bundesregierung klare Vorgaben machen. Ab dann wissen Versorger – und damit auch Sie –, wie die Preissenkung konkret umgesetzt werden muss. Am besten, Sie halten sich diesen Termin im Kalender fest.
Rechtliche Pflicht im Überblick
Fazit: Kleine Entlastung, große Verantwortung
Der Wegfall der Gasspeicherumlage senkt die Heizkosten nur, doch die Anpassung ist Pflicht. Wer als Hausverwalter frühzeitig vorbereitet ist, transparent informiert und sauber abrechnet, erspart sich rechtliche Risiken und Diskussionen. So zeigen Sie: Sie haben die Interessen Ihrer Eigentümer und Mieter fest im Blick.