GEIG seit 2025: Diese Pflichten sollten Hausverwalter kennen
Welche Immobilien benötigen einen Ladepunkt? Wann mĂŒssen StellplĂ€tze fĂŒr ElektromobilitĂ€t vorbereitet werden? Das GebĂ€ude-ElektromobilitĂ€tsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) unterscheidet zwischen Neubauten, gröĂeren Renovierungen und bestehenden GebĂ€uden. FĂŒr Hausverwaltungen lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den betreuten Bestand.
Eine wichtige Pflicht gilt seit 2025: Bei bestehenden NichtwohngebĂ€uden mit mehr als 20 StellplĂ€tzen mĂŒssen EigentĂŒmer fĂŒr einen Ladepunkt sorgen â auch ohne Renovierung. Die Anforderungen fĂŒr Neubauten und gröĂere Renovierungen bestanden bereits zuvor.
Hier die wichtigsten Fakten:
Welche Ausnahmen gibt es?
NichtwohngebĂ€ude sind vom GEIG ausgenommen, wenn sie sich im Eigentum eines kleinen oder mittleren Unternehmens befinden und ĂŒberwiegend von diesem selbst genutzt werden. Die Nutzung durch ein KMU allein genĂŒgt somit nicht.
Bei gröĂeren Renovierungen kann auĂerdem eine Kostenausnahme greifen: Ăbersteigen die Kosten fĂŒr die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der gesamten Renovierungskosten, sind die gesetzlichen Ausnahmeregelungen zu prĂŒfen.
GEIG-Pflichten frĂŒhzeitig in die Verwaltung einplanen
Wer StellplĂ€tze, GebĂ€udenutzung und geplante Renovierungen rechtzeitig erfasst, kann EigentĂŒmer gezielt informieren und notwendige MaĂnahmen vorbereiten. So lassen sich Angebote einholen, ZustĂ€ndigkeiten klĂ€ren und Investitionen besser abstimmen.
ElektromobilitÀt mit EHDE angehen
Im Video macht Sie unser Key Account Manager Michael Hager
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Januar 2025