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Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zum GEG (Stand Februar 2026) zusammengestellt:

Alte Heizungen dürfen repariert werden. Bei irreparablen Defekten greift die 65%-EE-Regel.

Neben Wärmepumpen sind auch Hybridheizungen, Solarthermie oder Wasserstoff-Heizungen möglich.

Hier gelten ab dem 1. Juli 2026 (Großstädte) bzw. 1. Juli 2028 (kleinere Kommunen) dieselben Regeln wie für den Bestand, nicht sofort die strikte Neubau-Regel.

Der Austausch alter Heizungen wird durch die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit bis zu 70% der Kosten (Grundförderung + Boni) unterstützt.

Berichten zufolge sollen fossile Heizungen dauerhaft erlaubt sein, wenn sie ab 2029 mit mindestens 10% Erneuerbaren Energien (Grüngas, Bioöl) betrieben werden. Ab 2028 müssen Lieferanten eine Grüngasquote erfüllen. 

 

Hinweis: Dies ist eine Zusammenfassung basierend auf aktuellen Berichten und der Rechtslage zum 27. Februar 2026.

 

Fazit: Planungssicherheit für Ihre Immobilien

Die Aktualisierung des Heizungsgesetzes (27.02.2026) macht deutlich: Wer auf die „Bio-Option“ bei Gasheizungen setzt, muss künftig mit steigenden Brennstoffkosten kalkulieren, da die gesetzlichen Biogas-Quoten stufenweise steigen.

Demgegenüber hat sich die Wärmepumpe zum stabilsten Wachstumsmarkt entwickelt. Sie bietet derzeit die verlässlichste Perspektive, um regulatorische Vorgaben und langfristige Kosteneffizienz zu vereinen – insbesondere, solange die staatliche Förderung auf Rekordniveau bleibt.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Wärmepumpe als zukunftssichere Lösung für Ihre WEG. Wir unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Gegenüberstellung.