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Impuls
Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern:
Jetzt handeln und Potenziale im Bestand nutzen
Der Ausbau der Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf – und rückt zunehmend in den Fokus der Wohnungswirtschaft. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gezielt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Für Bestandshalter, WEGs und Immobilienunternehmen eröffnet sich damit eine attraktive Möglichkeit, Stellplätze zukunftssicher zu entwickeln und den steigenden Anforderungen an nachhaltige Mobilität gerecht zu werden.
500 Millionen Euro Förderung für die Immobilienwirtschaft
Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit und richtet sich explizit an die Wohnungswirtschaft. Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur in den rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern deutlich auszubauen – insbesondere dort, wo bislang kaum Lademöglichkeiten bestehen.
Gerade im Bestand liegt ein enormes Potenzial: Von rund 9 Millionen Stellplätzen ist ein Großteil noch nicht elektrifiziert.
Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst
Gefördert werden sowohl technische als auch bauliche Maßnahmen, die für den Aufbau von Ladeinfrastruktur notwendig sind:
Anschaffung und Installation von Wallboxen
Vorverkabelung von Stellplätzen
Netzanschlüsse und Erweiterungen
Notwendige bauliche Maßnahmen in Tiefgaragen und Außenanlagen
Damit deckt das Programm alle wesentlichen Schritte ab – von der Vorbereitung bis zur konkreten Umsetzung.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Stellplatz:
bis zu 1.300 € für elektrifizierte Stellplätze ohne Wallbox
bis zu 1.500 € inkl. installierter Wallbox
bis zu 2.000 € bei Ladepunkten mit bidirektionalem Laden
Diese Zuschüsse reduzieren die Investitionskosten erheblich und verbessern die Wirtschaftlichkeit insbesondere bei größeren Liegenschaften.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Mindestanforderungen erfüllt sein:
Mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt
oderMindestens 6 Stellplätze elektrifiziert
Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 22 kW.
antragsberechtigt sind:
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gemäß WEG-Gesetz
Einzelne Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG (WEG-Beschluss kann nachgereicht werden)
Hausverwaltungen, sofern von der WEG bevollmächtigt
Nicht antragsberechtigt sind:
Mieter ohne Eigentumsrechte
Ausgeschlossen: Gebäude mit Pflicht nach GEIG (z. B. Neubauten ab 24.03.2021)
Start der Antragstellung: 15. April 2026
Frist für WEG, KMU und private Eigentümer: bis 10. November 2026
Frist für große Wohnungsunternehmen: bis 15. Oktober 2026
Die Antragstellung erfolgt digital über den Projektträger.
Für die Immobilienwirtschaft ist das Förderprogramm mehr als ein kurzfristiger Anreiz:
Wertsteigerung von Immobilien durch moderne Infrastruktur
Erfüllung regulatorischer Anforderungen (z. B. GEIG)
Attraktivitätssteigerung für Mieter und Eigentümer
Vorbereitung auf steigende Nachfrage nach E-Mobilität
Gerade im Bestand lassen sich durch strukturierte Vorverkabelung langfristig Kosten sparen und zukünftige Nachrüstungen vermeiden.
Fazit: Jetzt strategisch investieren
Die Kombination aus attraktiver Förderung, steigender Nachfrage und regulatorischem Druck macht den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu einem zentralen Handlungsfeld der Wohnungswirtschaft.
Wer frühzeitig investiert, sichert sich nicht nur Fördermittel, sondern schafft die Grundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Bewirtschaftung des Immobilienbestands.
Unser Ansatz bei EHDE
Die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur gelingt am besten mit einem strukturierten Prozess und klaren Zuständigkeiten. Ein zentraler Ansprechpartner sorgt dafür, dass Planung, Abstimmung und Umsetzung reibungslos ineinandergreifen. Als Partner für nachhaltige Energieversorgung entwickelt Energiehaus Deutschland – in Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern WEMAG – zukunftssichere und skalierbare Lösungen für Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen.
Kontaktieren Sie uns jetzt hier, wenn Sie das Potenzial Ihrer Liegenschaften nutzen möchten.
17.04.2026