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Welche Kosten entstehen

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt (§ 30 MsbG).

  • In typischen Wohngebäuden liegen die jährlichen Kosten meist bei rund 20 Euro.
  • Bei höheren Verbräuchen oder komplexeren Anlagen kann das Entgelt etwas höher ausfallen.
  • Zusätzliche Umbaukosten (z. B. am Zählerschrank) fallen separat an und sind nicht automatisch umlagefähig.

Umlage auf Betriebskosten

Sie können die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb in der Regel als Betriebskosten abrechnen – vorausgesetzt, der Mietvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung, etwa durch den Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Beachten Sie dabei:

  • Die Kosten müssen angemessen und nachvollziehbar sein (§ 556 BGB).
  • Nur laufende Entgelte sind umlagefähig, keine Verwaltungs- oder Einmalkosten.
  • Mieter haben ein Einsichtsrecht in die Belege.

Ein transparenter Hinweis in der nächsten Betriebskostenabrechnung oder ein separates Informationsschreiben beugt Rückfragen vor.

Welche Vorteile Smart Meter bieten

Smart Meter bringen Ihnen als Hausverwalter spürbare Entlastung im Alltag:

Keine Schätzungen und keine Vor-Ort-Ablesungen mehr – die Verbrauchswerte werden digital übermittelt

Schnellere und genauere Abrechnung, weniger Rückfragen von Mietern.

Mehr Transparenz für Eigentümer und Bewohner, was den Energieverbrauch betrifft

Zeitersparnis und Prozesssicherheit in der Verwaltung

Gleichzeitig steigern Sie mit digitaler Messtechnik die Qualität Ihrer Liegenschaften – ein klarer Pluspunkt bei Neuvermietung und Eigentümerkommunikation.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie, welche Objekte oder Wohneinheiten über den Schwellenwert von 6.000 kWh liegen oder relevante Anlagen betreiben

Erkundigen Sie sich, wann in Ihrem Gebiet der Rollout vorgesehen ist

Bereiten Sie eine kurze Übersicht zu Kosten, Ablauf und Nutzen vor

Erklären Sie Zweck, Zeitplan und Datenschutzaspekte frühzeitig und verständlich

Halten Sie Preisblätter, Schreiben und Mitteilungen ordentlich fest – das hilft bei späteren Nachfragen oder Prüfungen

Datenschutz und Informationspflichten

Beim Betrieb intelligenter Messsysteme gelten hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Die erfassten Daten dürfen nur für gesetzlich vorgesehene Zwecke verwendet werden und unterliegen der Kontrolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Messstellenbetreiber müssen Nutzer mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und über Datenerhebung, Speicherung und Ansprechpartner Auskunft geben.

Fazit

Die Smart-Meter-Pflicht bringt neue Aufgaben – aber auch die Chance, Verwaltungsprozesse zu modernisieren. Wenn Sie das Thema proaktiv angehen, vermeiden Sie Konflikte und stärken das Vertrauen Ihrer Eigentümer und Mieter. Digitale Messsysteme sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren, zukunftssicheren Immobilienverwaltung – und bald ein fester Bestandteil Ihres Arbeitsalltags.