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Welche Kosten entstehen

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt (§ 30 MsbG). Für intelligente Messsysteme gelten – je nach Verbrauchsgruppe – Preisobergrenzen, die sich typischerweise in einem Rahmen von rund 20 bis etwa 100 Euro pro Jahr bewegen. 

Wesentliche Punkte: 

  • Die konkrete Höhe hängt vom örtlichen Messstellenbetreiber, der Verbrauchsklasse und der Geräteart ab. 

  • Moderne Messeinrichtungen ohne Gateway haben geringere Obergrenzen. 

  • Umbauten am Zählerschrank oder Zusatzmodule fallen separat an und sind nicht automatisch umlagefähig. 

Damit ist der Kostenrahmen gesetzlich kontrolliert – aber im Einzelfall zu prüfen. 

Umlage auf die Betriebskosten 

Laufende Entgelte des Messstellenbetriebs können grundsätzlich als Betriebskosten abgerechnet werden – sofern der Mietvertrag dies vorsieht, etwa durch einen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). 

Wichtig zu beachten: 

  • nur laufende Entgelte sind umlagefähig

  • keine Verwaltungs- oder einmaligen Umbaukosten

  • das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 BGB gilt stets

  • Mieter haben Anspruch auf Belegeinsicht

Ein kurzer Hinweis in der Betriebskostenabrechnung oder ein separates Informationsschreiben verhindert unnötige Rückfragen. 

Welche Vorteile Smart-Meter bieten

Smart-Meter bringen Ihnen als Hausverwalter spürbare Entlastung im Alltag:

Keine Schätzungen und keine Vor-Ort-Ablesungen mehr – die Verbrauchswerte werden digital übermittelt

Schnellere und genauere Abrechnung, weniger Rückfragen von Mietern

Mehr Transparenz für Eigentümer und Bewohner, was den Energieverbrauch betrifft

Zeitersparnis und Prozesssicherheit in der Verwaltung

Gleichzeitig steigern Sie mit digitaler Messtechnik die Qualität Ihrer Liegenschaften – ein klarer Pluspunkt bei Neuvermietung und Eigentümerkommunikation.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie, welche Objekte oder Wohneinheiten über den Schwellenwert von 6.000 kWh liegen oder relevante Anlagen betreiben

Erkundigen Sie sich, wann in Ihrem Gebiet der Rollout vorgesehen ist

Bereiten Sie eine kurze Übersicht zu Kosten, Ablauf und Nutzen vor

Erklären Sie Zweck, Zeitplan und Datenschutzaspekte frühzeitig und verständlich

Halten Sie Preisblätter, Schreiben und Mitteilungen ordentlich fest – das hilft bei späteren Nachfragen oder Prüfungen

Datenschutz und Informationspflichten

Beim Betrieb intelligenter Messsysteme gelten hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Die Verarbeitung und Verwendung der Daten ist streng gesetzlich geregelt. Die Systeme unterliegen der Kontrolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Messstellenbetreiber müssen Mieter mindestens drei Monate vor Einbau informieren Eine zweite Benachrichtigung erfolgt spätestens 14 Tage vor dem Termin, inklusive Hinweis auf mögliche Wechseloptionen. 

Fazit

Die Smart-Meter-Pflicht wird in den kommenden Jahren ein fester Bestandteil der Immobilienverwaltung. Hausverwaltungen, die das Thema ab 2026 aktiv angehen, sichern sich einen klaren Planungsvorsprung, vermeiden Konflikte und stärken das Vertrauen von Eigentümern und Mietern. Smart Meter sind kein Zukunftsthema mehr – sie sind der nächste logische Schritt in Richtung einer effizienten, modernen und rechtssicheren Verwaltungspraxis.