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EHDE Impuls
Smart-Meter-Pflicht: Was Sie als Hausverwalter jetzt wissen sollten
Digitale Stromzähler – sogenannte Smart Meter – gehören inzwischen zum festen Bestandteil der Immobilienverwaltung. Seit Anfang 2025 gilt in Deutschland der verpflichtende Einbau für bestimmte Verbrauchergruppen. Für Sie als Hausverwalter wird das Thema ab 2026 besonders wichtig: Dann greifen viele konkrete Umsetzungsfristen. Wer früh plant, vermeidet spätere Hektik und unnötige Diskussionen mit Eigentümern oder Mietern.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zum Einbau ergibt sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Sie gilt insbesondere für:
Zusätzlich können grundzuständige Messstellenbetreiber auch in weiteren Fällen Smart Meter installieren, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Der Roll-out erfolgt stufenweise. Für Pflichteinbaufälle gilt bis Ende 2025 eine verbindliche Mindestquote von 20 %. Die umfassende Ausstattung aller relevanten Messstellen ist bis 2032 vorgesehen.
Für Hausverwalter bedeutet das: Identifizieren Sie jetzt, welche Objekte die Schwellenwerte überschreiten. So lassen sich Einbauprozesse und Kommunikation planbar gestalten.
Welche Kosten entstehen
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt (§ 30 MsbG). Für intelligente Messsysteme gelten – je nach Verbrauchsgruppe – Preisobergrenzen, die sich typischerweise in einem Rahmen von rund 20 bis etwa 100 Euro pro Jahr bewegen.
Wesentliche Punkte:
Die konkrete Höhe hängt vom örtlichen Messstellenbetreiber, der Verbrauchsklasse und der Geräteart ab.
Moderne Messeinrichtungen ohne Gateway haben geringere Obergrenzen.
Umbauten am Zählerschrank oder Zusatzmodule fallen separat an und sind nicht automatisch umlagefähig.
Damit ist der Kostenrahmen gesetzlich kontrolliert – aber im Einzelfall zu prüfen.
Umlage auf die Betriebskosten
Laufende Entgelte des Messstellenbetriebs können grundsätzlich als Betriebskosten abgerechnet werden – sofern der Mietvertrag dies vorsieht, etwa durch einen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Wichtig zu beachten:
nur laufende Entgelte sind umlagefähig
keine Verwaltungs- oder einmaligen Umbaukosten
das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 BGB gilt stets
Mieter haben Anspruch auf Belegeinsicht
Ein kurzer Hinweis in der Betriebskostenabrechnung oder ein separates Informationsschreiben verhindert unnötige Rückfragen.
Welche Vorteile Smart-Meter bieten
Smart-Meter bringen Ihnen als Hausverwalter spürbare Entlastung im Alltag:
Keine Schätzungen und keine Vor-Ort-Ablesungen mehr – die Verbrauchswerte werden digital übermittelt
Schnellere und genauere Abrechnung, weniger Rückfragen von Mietern
Mehr Transparenz für Eigentümer und Bewohner, was den Energieverbrauch betrifft
Zeitersparnis und Prozesssicherheit in der Verwaltung
Gleichzeitig steigern Sie mit digitaler Messtechnik die Qualität Ihrer Liegenschaften – ein klarer Pluspunkt bei Neuvermietung und Eigentümerkommunikation.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Prüfen Sie, welche Objekte oder Wohneinheiten über den Schwellenwert von 6.000 kWh liegen oder relevante Anlagen betreiben
Erkundigen Sie sich, wann in Ihrem Gebiet der Rollout vorgesehen ist
Bereiten Sie eine kurze Übersicht zu Kosten, Ablauf und Nutzen vor
Erklären Sie Zweck, Zeitplan und Datenschutzaspekte frühzeitig und verständlich
Halten Sie Preisblätter, Schreiben und Mitteilungen ordentlich fest – das hilft bei späteren Nachfragen oder Prüfungen
Datenschutz und Informationspflichten
Beim Betrieb intelligenter Messsysteme gelten hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
Die Verarbeitung und Verwendung der Daten ist streng gesetzlich geregelt. Die Systeme unterliegen der Kontrolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Messstellenbetreiber müssen Mieter mindestens drei Monate vor Einbau informieren Eine zweite Benachrichtigung erfolgt spätestens 14 Tage vor dem Termin, inklusive Hinweis auf mögliche Wechseloptionen.
Fazit
Die Smart-Meter-Pflicht wird in den kommenden Jahren ein fester Bestandteil der Immobilienverwaltung. Hausverwaltungen, die das Thema ab 2026 aktiv angehen, sichern sich einen klaren Planungsvorsprung, vermeiden Konflikte und stärken das Vertrauen von Eigentümern und Mietern. Smart Meter sind kein Zukunftsthema mehr – sie sind der nächste logische Schritt in Richtung einer effizienten, modernen und rechtssicheren Verwaltungspraxis.