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EHDE Impuls
Wärmeplanungsgesetz – das sollten Sie als Hausverwalter wissen
Eigentümer stellen erste Fragen, Medien greifen das Thema auf – das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist noch nicht in aller Munde, sorgt aber schon für Gesprächsbedarf. Was bedeutet das konkret für Sie als Hausverwalter?
Erstmal Entwarnung:
Aktuell müssen Sie nichts tun.Das Wärmeplanungsgesetz richtet sich im ersten Schritt ausschließlich an die Kommunen – nicht an Sie, und auch nicht an Ihre Eigentümer. Trotzdem lohnt es sich, jetzt schon Bescheid zu wissen. Denn: Ab 2026 können erste Auswirkungen spürbar werden, vor allem bei Heizungsmodernisierungen.
Was Sie jetzt schon tun können:
Auch wenn aktuell kein Handlungsbedarf besteht – mit etwas Vorbereitung können Sie Ihren Eigentümern Sicherheit geben und spätere Überraschungen vermeiden:
Heizungstausch frühzeitig mitdenken
Wenn Heizungsmodernisierungen anstehen, planen Sie die 65 %-Regel gleich mit ein. Wärmepumpen, Gasheizungen mit Biogas-Anteil oder Hybridlösungen können passende Optionen sein.
Eigentümer sachlich informieren
Verunsicherung ist groß – oft reicht ein kurzer Hinweis in der Versammlung: „Das Wärmeplanungsgesetz betrifft aktuell nur die Kommunen. Wir beobachten das Thema und informieren, sobald es relevant wird.“
Fördermöglichkeiten nutzen
Schon heute gibt es staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizsysteme – z. B. über BAFA oder KfW, teils bis zu 70 %. Wer früh modernisiert, kann davon profitieren.
Vorausschauend planen
Wenn Sie sich jetzt schon mit dem Thema beschäftigen, vermeiden Sie spätere Hektik – und schaffen Planungssicherheit für Eigentümer und Investitionen.
Unser Fazit:
Das Wärmeplanungsgesetz bringt Veränderungen – aber keine akuten Pflichten.
Wer informiert ist, kann besser beraten, sinnvoller planen und mit Weitblick handeln.