Direkt zum Inhalt

Was Sie jetzt schon tun können:

Auch wenn aktuell kein Handlungsbedarf besteht – mit etwas Vorbereitung können Sie Ihren Eigentümern Sicherheit geben und spätere Überraschungen vermeiden:

Heizungstausch frühzeitig mitdenken

Wenn Heizungsmodernisierungen anstehen, planen Sie die 65 %-Regel gleich mit ein. Wärmepumpen, Gasheizungen mit Biogas-Anteil oder Hybridlösungen können passende Optionen sein.

Eigentümer sachlich informieren

Verunsicherung ist groß – oft reicht ein kurzer Hinweis in der Versammlung: „Das Wärmeplanungsgesetz betrifft aktuell nur die Kommunen. Wir beobachten das Thema und informieren, sobald es relevant wird.“ 

Fördermöglichkeiten nutzen

Schon heute gibt es staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Heizsysteme – z. B. über BAFA oder KfW, teils bis zu 70 %. Wer früh modernisiert, kann davon profitieren.

Vorausschauend planen

Wenn Sie sich jetzt schon mit dem Thema beschäftigen, vermeiden Sie spätere Hektik – und schaffen Planungssicherheit für Eigentümer und Investitionen.

Unser Fazit:

Das Wärmeplanungsgesetz bringt Veränderungen – aber keine akuten Pflichten.
Wer informiert ist, kann besser beraten, sinnvoller planen und mit Weitblick handeln.