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EHDE Impuls
Entlastung für Verwalter: Kippt die Besteuerung der Preisbremsen?
Die Dezember-Soforthilfe sowie weitere staatliche Entlastungen aus den Energiepreisbremsen sollten ursprünglich versteuert werden, um eine soziale Ausgleichswirkung zu erzielen. Nun prüft das Bundesfinanzministerium, ob auf diese Besteuerung verzichtet werden könnte. Hintergrund sind die inzwischen gesunkenen Energiepreise sowie der hohe bürokratische Aufwand.
Für Hausverwaltungen könnte dieser Schritt eine spürbare Entlastung bedeuten. Denn gerade in der Immobilienverwaltung entstehen durch zusätzliche steuerliche Regelungen häufig erhebliche administrative Mehrbelastungen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, schätzen die Bundesländer allein den Vollzugsaufwand für die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe beim Gas auf rund 261 Millionen Euro. Hinzu kämen weitere Kosten für Verwaltung, Dokumentation und steuerliche Beratung.
Dem gegenüber stehen geschätzte Steuereinnahmen von lediglich 110 Millionen Euro. Aus Sicht der Länder würde sich der bürokratische Aufwand somit wirtschaftlich kaum rechtfertigen lassen.
Sollte die Bundesregierung tatsächlich auf eine Besteuerung der Energiepreisbremsen verzichten, würde dies vor allem Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften entlasten – sowohl finanziell als auch organisatorisch.