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Die Dezember-Soforthilfe und Energiehilfen nach den Preisbremsengesetzen sollten besteuert werden und damit für eine soziale Balance sorgen. Nun erwägt der Bundesfinanzminister davon abzusehen. Der Grund: Die sinkenden Preise und der hohe bürokratische Aufwand. Für Hausverwaltungen wäre das eine deutlich spürbare Erleichterung.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, schätzen die Bundesländer den Vollzugsaufwand allein bei der Dezemberhilfe Gas auf ca. 261 Millionen Euro. Dazu kämen noch der Aufwand für die Bürokratie und weitere Kosten – wie bspw. für den Steuerberater. Dem gegenüber stehen Einnahmen von nur 110 Millionen Euro. Der Aufwand würde sich am Ende also niemals rechnen.