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Gas- und Strom­preis­bremse – haben Sie noch den Überblick?

Wir haben alle wichtigen Informationen über die staatlichen Entlastungen für Sie zusammengefasst. Außerdem kümmern wir uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch!

Ich will alles darüber wissen!

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Energiesparen macht gerade jetzt Sinn!

Der Krieg in der Ukraine und die dadurch explosionsartig gestiegenen Energiekosten verdeutlichen vor allem eines: Wenn es gelingt, weniger Energie zu verbrauchen, kann damit nicht nur die Haushaltskasse entlastet werden. Es lässt sich auch die Abhängigkeit von Energieimporten senken und zugleich etwas gegen den Klimawandel tun, weil wir durch eine bewusste Energieverwendung den CO2-Ausstoß senken. Deshalb macht Energiesparen gerade jetzt so viel Sinn!

Energiesparen mit den Energiehaus-Energiespartipps!

Energiehaus Basis-Check & Wechselservice

Wir überprüfen vor Vertragsabschluss Ihre aktuellen Vertragsmodalitäten völlig kostenlos – ohne Aufwandsentschädigung oder Service Fee – und dies über alle Branchen hinweg.

Dabei analysieren wir die Gesamtmarktsituation sowie die Situation vor Ort, bestimmen den tatsächlichen Bedarf und kalkulieren tagesaktuell ganz individuell zu dauerhaft günstigen Konditionen.

Ebenfalls kostenlos für Sie: Nach Vertragsabschluss müssen Sie sich nicht um Ihren alten Versorger kümmern. Wir kündigen für Sie die alten Verträge, den Verwaltungsaufwand nehmen wir Ihnen gerne ab.

 

Sie wollen wechseln? Dann fordern Sie jetzt ein Angebot an.

Mit passgenauer Energieberatung dauerhaft Kosten sparen!

Sie möchten zusätzlich Energiesteuererstattungen ausschöpfen?
Gerne vernetzen wir Sie hierfür mit BAfA-registrierten Auditoren, die eine energetische Bewertung Ihres Unternehmens nach DIN 16247-1 vornehmen und Ihnen Einsparpotentiale aufzeigen.

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Leitfaden „Soziale Einrichtungen“

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Leitfaden "Soziale Einrichtungen"
Grafik Stromkennzeichnung

Energiehaus Stromkennzeichnung

Hier können Sie die aktuelle Energiehaus Deutschland Stromkennzeichnung herunterladen.

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Glossar

Mit Hilfe unseres Glossars möchten wir Ihnen einige wichtige Fachbegriffe rund um das Thema Energie im Allgemeinen und Erdgas im Besonderen erläutern – damit Sie auch faktisch immer auf dem neuesten Stand sind.

Glossar

GAS GVV

Die Gasgrundversorgungsordnung – GasGVV finden Sie hier als PDF-Download: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)

Gas GVV

Merkblatt "Zertifizierter Verwalter"

Hier können Sie das Merkblatt "Zertifizierter Verwalter" herunterladen.

Merkblatt "Zertifizierter Verwalter"

 

Häufig gestellte Fragen

Täglich erreichen uns Kundenanfragen. Das ist gut so. Denn nur wer fragt, bekommt eine Antwort. Wir haben hier die wichtigsten Fragen gesammelt und diese einfach und direkt beantwortet.

 

 

Nein, für Sie entstehen keinerlei Nachteile oder gar Versorgungsausfälle. Auch irgendwelche technischen oder sonstigen Änderungen in Ihrer Anlage sind nicht nötig.

Um den tatsächlichen Verbrauch kalkulieren zu können, ist es notwendig, die verbrauchte Gasmenge (gemessenes Volumen in m³) in deren Brennwert (gemessen in kWh) umzurechnen. Um diesen zu bestimmen, wird der Energieverbrauch einfach anhand eines Umrechnungsfaktors über die verbrauchte Gasmenge ermittelt.

H-Gas enthält einen höheren Methananteil als L-Gas (87 bis 99 Volumenprozent) und hat dadurch einen niedrigeren Anteil an Stickstoff und Kohlendioxid. L-Gas dagegen weist einen Methangehalt von nur 80 bis 87 Volumenprozent auf und damit auch höhere Stickstoff- und Kohlendioxid-Anteile.

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes müssen Gaslieferanten kein eigenes Versorgungsnetz mehr besitzen. Sie liefern die entsprechenden Energieträger an den Kunden und zahlen den Netzbetreibern für die Netznutzung adäquate Gebühren. Dafür ist der Netzbetreiber aber auch für die ordnungsgemäße Lieferung und den tadellosen Zustand des Netzes verantwortlich. Als Großverbraucher mit mehr als 1,5 Mio kWh/Jahr bzw. 500 kW/h müssen Sie einem neuen Lieferanten Ihre Lastgangdaten übermitteln, damit dieser ein konkretes Angebot erstellen kann. Wie machen Sie das? Ihr bisheriger Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diese Daten einmal kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können aber auch den neuen Anbieter bevollmächtigen, diese Daten beim Netzbetreiber einzuholen.